Finanzierung der Behandlungskosten

Eine Lidstraffung kann ein gewinnbringender Eingriff sowohl für das äußere Erscheinungsbild als auch das subjektive Wohlbefinden sein. Während eine solche Behandlung früher nur den Reichen und Schönen vorbehalten war, gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten, die Lidstraffung bezahlbar zu machen - ohne dabei Qualitätsverluste hinnehmen zu müssen.

Scheidet eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse aus, sind sämtliche Kosten aus eigener Tasche zu zahlen. Dies kann - je nach Ausmaß der Behandlung - eine private Investition von bis zu 4.000 Euro bedeuten. Nicht jeder ist in der Lage, diese Summe sofort und aus eigenen Mitteln bereitzustellen. Daher bieten Ärzte und Kliniken für die Lidstraffung Finanzierungsmöglichkeiten an, die entweder über interne Raten- oder Teilzahlungsmodelle oder über Banken bzw. spezialisierte Kreditinstitute abgewickelt werden können.

Kosten einer Lidstraffung

In einigen Fällen akzeptiert der behandelnde Arzt eine Ratenzahlung, bei der der geschuldete Betrag nach und nach abbezahlt werden kann. Zwar wird diese Variante aufgrund des hohen Risikos für den Arzt vergleichsweise selten angeboten, jedoch lohnt es sich in jedem Fall, danach zu fragen.

Beim Kredit über eine Bank gilt es zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Geld bereitgestellt wird. Dazu gehören z.B. Volljährigkeit, Nachweis eines festen Wohnsitzes und vor allem die Bonität (d.h. Prüfung von SCHUFA-Einträgen, Gehaltssituation, Verschuldungsgrad). So vielfältig die Bankenlandschaft ist, so umfangreich ist auch das Angebot. Ein gründlicher Vergleich verschiedener Kreditangebote ist daher zu empfehlen.

Immer häufiger bieten Ärzte bei einer Schönheitsbehandlung wie der Lidstraffung Finanzierung über Partnerbanken oder spezialisierte Kreditinstitute an. Bei einer Teilzahlung über eine Partnerbank stellt der Arzt den Finanzierungsantrag nach den Wünschen und Angaben des Patienten. Wird der Kredit genehmigt, zahlt die Bank den Betrag direkt an den Arzt aus und wickelt die weitere Finanzierung mit dem Patienten ab. Häufig sind in diesen Fällen die Bonitätsrichtlinien vereinfacht und die Konditionen vergleichsweise günstig.

Nach ähnlichem Prinzip arbeiten (unabhängige) Finanzierungsinstitute, die sich auf Kredite für den Selbstkostenanteil ärztlicher Leistungen spezialisiert haben. Der Unterschied: Hier muss der Patient selbst aktiv werden, Angebote vergleichen und den Antrag stellen. In der Regel bieten auch diese Institute günstige Zahlungsmodalitäten und entschärfte Bonitätsvorgaben an.

Darauf sollten Sie achten:
Bietet der Arzt die Finanzierung über ein Inkasso- bzw. Abrechnungsunternehmen an, haben Sie zwar den Vorteil einer einfachen und komfortablen Abwicklung, allerdings wird die Gebühr, die der Arzt dem Unternehmen zahlen muss, häufig an den Patienten weitergegeben, d.h. auf die Behandlungskosten aufgeschlagen.