Wann zahlt die Krankenkasse?

In der Regel wird eine Lidstraffung vor allem aus ästhetischen Gründen durchgeführt - um dem Auge ein jüngeres und frischeres Aussehen und neue Ausdruckskraft zu verleihen. In diesen Fällen zählt die Behandlung zu den typischen Selbstzahlerleistungen, d.h. Patienten zahlen den gesamten Eingriff inklusive möglicher Nachbehandlungen aus eigener Tasche. Grund: Da die Leistung weder in den Vorsorgerichtlinien enthalten ist, noch in der Gebührenordnung, in der die allgemeinen Bewertungsmaßstäbe festgelegt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine solche Behandlung grundsätzlich nicht.

Kosten einer Lidstraffung

Aber es gibt auch Ausnahmen, in denen durchaus eine Leistungspflicht seitens der Krankenkassen bestehen kann. Das gilt für Lidstraffungen, für die eine klare medizinische Indikation vorliegt.

Doch wann ist eine Lidstraffung medizinisch notwendig? Ein Experte erläutert: "Grundsätzlich kann eine Behandlung des Lids als erforderlich angesehen werden, wenn die eigentliche Liderschlaffung als Ursache für weitergehende Beschwerden identifiziert wurde. Es kann beispielsweise sein, dass ein Oberlid derart erschlafft ist, dass es die Sicht im oberen Bereich massiv einschränkt. Oder es kommt zu dauerhaft entzündlichen Störungen an Bindehaut bzw. Lidrand oder einer chronischen Reizung der Hornhaut durch die Wimpernhaare des abgesackten Lids. Wenn durch eine augenärztliche Untersuchung belegt ist, dass diese Beschwerden mit der Liderschlaffung einhergehen und durch eine Straffung gelindert oder beseitigt werden können, dann besteht eine medizinische Indikation. Diese besteht natürlich auch bei einer krankhaften Lidfehlstellung."

Was Sie zum Thema " Kostenübernahme Lidstraffung " noch wissen sollten:

Die Grundvoraussetzung für eine mögliche Kostenübernahme oder eine Bezuschussung durch die Krankenkasse ist ein vollständiger und aussagekräftiger Antrag. Er sollte folgende Punkte enthalten:

  • Ausführliche schriftliche Begründung des Antragstellers, warum eine Lidstraffung erforderlich ist
  • Gründlicher ärztlicher Befundbericht über Beschwerden, Diagnose, bisherige Behandlungen und Heilungsaussichten durch die geplante Behandlung.
  • Ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit der Lidstraffung
  • Belegfotos
  • ggf. Kostenvoranschläge für die Lidstraffung

Jeder einzelne Antrag wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach strengen Kriterien geprüft. Der Krankenkasse bleibt es aber letztendlich überlassen, ob sie eine Kostenübernahme für Lidstraffung, Lidchirurgie oder Lidkorrektur bewilligt.